Zweite Zielvereinbarung in NRW mit der Stadt Duisburg
Es ist geschafft. Nach langen und nicht immer ganz einfachen Verhandlungen konnten die Stadt Duisburg und die beteiligten Behindertenverbände (Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten NRW e.V., Landesverband NRW für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. und der Landesbehindertenrat NRW e.V.) in einem Pressetermin am 22.08.2007 den Abschluss der zweiten Zielvereinbarung in NRW bekannt geben.
Verhandlungsgegenstand war das denkmalgeschützte Bezirksrathaus Duisburg-Rheinhausen, in dem auch die ARGE untergebracht ist.
Der Vertrag beinhaltet die Verpflichtung zur Durchführung umfassender Maßnahmen. Zu nennen sind dabei insbesondere das Blindenleitsystem, der taktil / visuell kontrastreiche Übersichtsplan, die Herstellung eines rollstuhlgerechten Eingangsbereichs, die umfassende Umrüstung des Aufzugs nach modernstem Standard und letztlich die Anschaffung zweier mobiler Hörhilfen für die Antragsstellen des Bürgerservices und der ARGE.
Während der gesamten Verhandlungen haben alle Beteiligten versucht, die unterschiedlichen Bedarfe der verschiedenen Beeinträchtigungen im Blick zu behalten und zu berücksichtigen. Dies ist im Ergebnis gelungen. Das Bezirksrathaus Duisburg-Rheinhausen dürfte demnächst ein Rathaus für alle Bürger/innen des Stadtteils sein, das also auch für ältere Menschen, Rollstuhlnutzer/innen, blinde, sehbehinderte oder schwerhörige Menschen oder Mütter mit Kinderwagen ohne Hilfe Dritter zugänglich und nutzbar ist.
Erstellt am 11.09.07