NRW-Landtag hat neue Bauordnung beschlossen
Am 12.07.2018 hat eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten für das Baurechtsmodernisierungsgesetz gestimmt, in welchem die Bauordnung neu gefasst wird. Die neue Bauordnung wird in wesentlichen Teilen am 1.1.2019 in Kraft treten. In der vorausgehenden Diskussion war das Thema Barrierefreiheit kontrovers diskutiert worden. Die neue Bauordnung bringt unter anderem einige Änderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit von Wohnungen mit sich: Werden zukünftig Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen gebaut, müssen alle neuen Wohnungen barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Wohnungen müssen hingegen nicht uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein, wie es die Behinderten- und Sozialverbände gefordert hatten.
Mit der neuen Bauordnung ist beabsichtigt, die DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude und Teil 2: Wohnungen) auch in Nordrhein-Westfalen baurechtlich einzuführen. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen stellt eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Bauordnung sowie der dazugehörigen Begründung zum Download bereit.
Erstellt am 23.07.18