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Finanzierung von und Versorgung mit technischen Hilfen - Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Soziale Versorgung in Deutschland sind die 12 Bände des Sozialen Gesetzbuches (SGB), insbesondere SGB V, SGB IX, SGB XI und SGB XII.
Nachfolgend sind einige für die Versorgung mit technischen Hilfen relevante Stellen zusammengefasst.
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Letzte Aktualisierung am 11.04.18
Was Anwender zur Kostenübernahme für technische Hilfen benötigen
Es gibt eine Reihe von Hilfen und Hilfsmaßnahmen, welche Menschen mit Behinderung beantragen können. Eine Übersicht bietet der Artikel Finanzierung von und Versorgung mit technischen Hilfen - Gesetzliche Grundlage.
Hilfen im Verantwortungsbereich der Kranken- und Pflegekassen können Sie meist formlos beantragen, für Hilfen im Verantwortungsbereich der Ämter wie zum Beispiel Sozialamt oder Versorgungsamt benötigen Sie meist entsprechende Formulare.
Für technische Hilfsmittel benötigen Sie ein Rezept des behandelnden Arztes. Hilfreich sind auch Gutachten oder Stellungnahmen aus dem therapeutischen oder je nach Anwendungsfall auch aus dem pädagogischen Bereich.
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Letzte Aktualisierung am 11.04.18
Wer bei Beantragung von Leistungen weiterhilft
Die in 12 Sozialgesetzbüchern geregelte Soziale Versorgung in Deutschland ist schon allein vom Umfang her so komplex, dass sich nicht nur Laien Fragen stellen wie:
"Welcher Träger ist für welche Leistungen zuständig? An wen kann ich mich wenden, wenn ich bestimmte Leistungen beantragen möchte?"
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Letzte Aktualisierung am 09.05.18